BAG Förderprogramm De-Minimis

Das Förderprogra mm des BAG „Sicherheit und Umwelt“ auch De-Minimis genannt richtet sich an Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Unterstützt werden verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit und Umwelt – dazu gehören auch verschiedene Reifen. Wir geben Ihnen genaue Auskunft über die Höhe der Förderung verschiedener Reifenfabrikate und -Größen und unterstützen Sie gern bei Ihrem persönlichen Förderungsantrag. Sparen Sie bis zu 80% des Reifenpreises durch Fördermittel des Bundes.

Was ist
DE-MINIMIS

De-Minimis ist eine staatliche Förderung, die über das BAG ausgeschüttet wird. Damit kann die ökologische Nachhaltigkeit in Ihrem Fuhrpark gesteigert werden.

Wer kann die Förderung erhalten

Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie in Ihrem Unternehmen mindestens einen LKW mit mehr als 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht besitzen.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können alle von der BAG genehmigten Anschaffungen und Maßnahmen. Darunter auch Reifen, die besonders spritsparend und effizient sind.

Wir helfen Ihnen gern!
Nutzen Sie unseren Antragsservice

Sie suchen Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Fördermittel oder haben nicht die notwendigen Kapazitäten alle benötigten Unterlagen und Dokumente formgerecht auszufüllen? Kein Problem. Wir kümmern uns gern um Ihren De-Minimis Förderantrag.

BAG Förderprogramm
De-Minimis

Generell können bis zu 80% des zuwendungsfähigken Anschaffungspreis Ihrer Reifen gefördert werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Achsposition und den Labelwerten der gewählten Reifen – Sie können also schon bei der Auswahl erheblich Geld sparen. Wir unterstützen Sie gern und suchen den perfekten Reifen für Ihre Bedürfnisse mit der maximalen Förderungsmöglichkeit. Natürlich können Sie auch in unserem Webshop einfach und Bequem das Angebot durchsuchen und nach der Förderhöhe sortieren! Unser Rechenbeispiel zeigt, wie viel Geld sie maximal am Beispiel eines Premiumreifens sparen können.

Das Wichtigste kurz erklärt

Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer/in oder Halter/in mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges sein. Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne der Richtlinie „De-minimis“ gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

Pro LKW über 7,5 Tonnen, Zuschuss von 2000 Euro,

17 Lkw über 7,5 Tonnen = 33.000 Euro maximale Förderung pro Jahr

Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie „De-minimis“ bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.

Die Gelder könne verwendet werde für fahrzeugbezogene Maßnahmen

(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Reifen, Ladungssicherung) für personenbezogene Maßnahmen

(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung für Fahr-/Ladepersonal/Disponenten)

für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung

(z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)

500 Millionen Euro stehen für 2019/2020 erneut,

für die sogenannte Mautharmonisierung, zur Verfügung.

Festgehalten sind 450 Millionen Euro in Paragraf 11 Absatz 2 des Bundesfernstraßen-Mautgesetzes ( BFSTrMG.)

Davon entfallen ca. auf:

KFZ-Steuer-Subvention                              150 Millionen Euro KFW-Beschaffung CO2 armer Nutfzg.                      13 Millionen Euro De-minimis-Programm                                                    252 Millionen Euro Aus- und Weiterbildungsprogramm                           125 Millionen Euro

13 Millionen Euro für Verwaltungsaufgaben der Verkehrsinfrastruktur-Finanzierungsgesellschaft (VIFG), die für diese „Mautnebenrechnung” verwendet werden.

Ein form- und fristgerechter sowie vollständiger Antrag ist über das eService-Portal de BAG (www.bag-bund.de) in Köln zu übermitteln.

Während der Antragsfrist vom 7. Januar 2019(2020) bis 30. September 2019 (2020)können Sie bis zu fünf Anträge stellen (ein Erstantrag und vier Folgeanträge).

Anhand der Angaben im Erstantrag Teil A1 (keine Verbundunternehmen) oder Teil A 2 (Verbundunternehmen) und der beigefügten Nachweise zu den mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen wird Ihr unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag ermittelt.

Dabei können Sie im Antrag zwischen den nachfolgenden Möglichkeiten wählen:

Sie beantragen eine Zuwendung in voller Höhe Ihres unternehmensbe-zogenen Förderhöchstbetrages

oder Sie beantragen eine Zuwendung in geringerer Höhe und behalten sich die Beantragung weiterer Zuwendungen bis zur Ausschöpfung Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages für spätere Folgeanträge vor.

Nutzen Sie unser Know-How

Gern beraten wir Sie zum Förderprogramm De-Minimis der BAG und unterstützen Sie von der Auswahl der bestmöglichen Reifen bis zur Antragstellung. Wir überprüfen auf Wunsch Ihre Verwendungsnachweise auf Richtigkeit und sorgen dafür, dass alle Dokumente korrekt eingereicht werden. Über unseren Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über den aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten, zu Fristen und typischen Fallstricken. 

Sprechen Sie uns an

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De-Minimis ist da

Alle Infos und Förderpotential je Reifen in unsrem Webshop. Einfach Reifen suchen und maximale Förderung finden.